§ 1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Beziehungen und Abschlüsse.
§ 2. Einkauf
Der Einkauf erfolgt grundsätzlich per Vorauskasse; es sei denn der Lieferant vereinbart anders lautende Bedingungen. Wir kaufen grundsätzlich unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung für den Export an. Auf Wunsch kann der Ausfuhrnachweis außerhalb Europas erbracht werden.
§ 3. Verkauf
Unsere Produkte werden so wie besichtigt vor Ort bzw. wie besehen per Bilder und Listen verkauft. Es bedarf kein Kaufvertrag. Lediglich ist eine Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten. Entschließt sich der Kunde plötzlich die Ware nicht abzunehmen, so ist die geleistete Anzahlung an uns abzutreten. Der Kunde ist für die Bereitstellung eines Containers oder eines LKWs zuständig; diese Unkosten sind von ihm zu tragen. Spätestens nach 14 Tagen ist die gesamte Partie abzuholen. Rücknahmen und Gewährleistungen sind bei Exportgeschäften auszuschließen.
§ 4. Ausfuhr
Die Ausfuhrerklärung wird durch uns erstellt und eingereicht. Wir erstellen keine Ursprungszeugnisse und besorgen keine Lieferantenerklärungen für Waren.
§ 5. Reklamationen
Wir reklamieren Waren beim Lieferanten, wenn die Waren stark von den ursprünglich besichtigten Waren abweichen. Ferner werden Gewichtsdifferenzen sofort reklamiert. Sollte ein Lieferant den vereinbarten Abholtermin nicht einhalten können, so hat er die Fehlfracht zu übernehmen.
§ 6. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Hamburg.